Kosten & Behandlungs­vorausetzungen


Wir sind approbierte psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Eintrag in das Arztregister.  Informationen zu ggfs. anfallenden Kosten, dem Antragsprozedere und der Beantragung einer Psychotherapie können Sie den folgenden Seiten entsprechend Ihres Versichertenstatus entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des zeitintensiven Kostenerstattungsverfahrens überwiegend privatversicherte Patient*innen und Selbstzahler*innen annehmen können (Ausnahmen: KKH, BKK-Patient_innen). Gesetzlich Versicherte bitten wir, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (www.kvberlin.de) zu informieren.

Sofern Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie weiterhin i.d.R. problemlos, auch wenn eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis stattfindet. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht.

Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, in wieweit Leistungen für eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.
Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870; 2,7-facher Satz; 50 Minuten) berechnet.

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeut*innen mit Kassensitz gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Vertrags-Psychotherapeu*innen, die der_die Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.

Aus diesem Grunde können gesetzlich Versicherte Psychotherapie nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip beantragen. Einen guten Überblick liefert hier die aktuelle Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier als PDF herunterladen können.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund des langwierigen Kostenerstattungsverfahrens zur Zeit leider keine gesetzlich versicherten Patient*innen annehmen können (Ausnahme: BKK-Versicherte, KKH). Wir hoffen sehr, dass sich dieser Umstand in Kürze wieder ändert.

Gesetzlich Versicherte bitte ich, Vertragspsychotherapeut*innen zu kontaktieren oder die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (unter: www.kvberlin.de) für die Vermittlung von Sprechstunden bzw. Psychotherapeut*innen zu melden.

 

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der zuschüssigen privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.

Falls Sie Soldat_in der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes oder der Truppenärztin kann aber anstelle eines,r Truppenarztes_ärztin bzw. Standortarztes_ärztin auch ein_e niedergelassene_r Ärzt_in bzw. Psychotherapeut_in aufgesucht werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse warten möchten oder Kosten gar nicht erst übernommen werden. Somit würde in diesem Fall der Start in eine Therapie nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenertattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.

Sofern Sie Ihre Therapie selbst bezahlen, erfährt die Krankenkasse nichts davon und es erfolgt keine Diagnosestellung bei Ihrer Kasse.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP; 2,7-facher Satz; 50 Minuten). In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache auch reduziert werden.

Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.

Die Kosten für ein Life-Coaching betragen 120,00€ für 50 min. Die Kosten für Business-Coaching variieren in Abhängigkeit von der zeitlichen Dauer (ca. 90 bis 100 min.).

Ein Coaching ist steuerlich voll absetzbar. Sprechen Sie dazu mit Ihrem_Ihrer Steuerbarater*in. Bei weiteren Fragen können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen.

Eine Paartherapiesitzung dauert in der Regel 60 bis 100 Minuten. Das Honorar wird individuell festgelegt und variiert in Abhängigkeit von der Sitzungsdauer.