Diagnostik für Kinder und Jugendliche


In unserer Praxis bieten wir eine umfassende psychologische Diagnostik für Kinder und Jugendliche an. Ziel ist es, Verhaltensauffälligkeiten, emotionale Belastungen oder Entwicklungsfragen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu unterstützen. Die Diagnostik erfolgt kindgerecht, ressourcenorientiert und unter Einbezug der Eltern sowie - je nach Fragestellung - von ErzieherInnen oder Lehrkräften.

Typische Fragestellungen und Störungsbilder

Wir arbeiten mit wissenschaftlich fundierten Verfahren und diagnostizieren unter anderem:

  • ADHS/ Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
  • Emotionale Störungen wie Angststörungen, Trennungsängste, Schulängste oder depressive Symptome
  • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Impulsivität, Widerstand und Konfliktbereitschaft in der Schule)
  • Lern- und Leistungsprobleme (Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie)
  • Soziale Schwierigkeiten wie Unsicherheit im Kontakt, Konflikte in der Peergroup
  • Belastungsreaktionen nach familiären oder schulischen Veränderungen

Ziel ist eine differenzierte Einschätzung, die Klarheit schafft und aufzeigt, welche Unterstützung für das Kind oder den Jugendlichen sinnvoll ist.

Schwerpunkt: Diagnostik von ADHS bei Kindern und Jugendlichen

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der ADHS-Testung bei Kindern und Jugendlichen. Wir nutzen hierfür aktuelle Leitlinien, darunter:

  • Anamnesegespräche mit Eltern und dem Kind
  • Verhaltensbeobachtung
  • Standardisierte Fragebögen und Testdiagnostik zu Aufmerksamkeit, Impulskontrolle und Leistungsfähigkeit
  • Fremdanamnesen und Einschätzungen aus der Schule oder Kita
  • Sorgfältiger Ausschluss andere Ursachen (wie emotionale Belastungen, Schlafproblem, Lernstörungen)

Eine ADHS-Diagnostik ermöglicht ein tiefes Verständnis der individuellen Stärken und Herausforderungen des Kindes - und bildet die Grundlage für passgenaue Empfehlungen, Unterstützungsmöglichkeiten und therapeutische oder medikamentöse Schritte. Die Diagnostik erfolgt in der Regel über 5 Sitzungen, kann auf Wunsch auch mit einem schriftlichen Befund oder Gutachten abgeschlossen werden und ist eine SelbstzahlerInnen-Leistung, da sie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.